Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagseinrichtungen oder Kindertagespflege wird ein Elternbeitrag auf Basis des § 15 Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der „Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung)“ erhoben.
Der Elternbeitrag ist für Kindertagespflege, sowie für Kindertageseinrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft stadtweit gleich.
(Grundsätzlich orientiert sich der Tagesablauf an den Bedürfnissen der Kinder.)
Vorbereitung Mittagessen.
Ankommen der
Tageskinder. Begrüßen der Kinder. Freies Spielen.
Gemeinsames Frühstück.
Morgenkreis: Begrüßung aller Tageskinder, Morgen- und
Begrüßungslieder in gemeinsamer Runde
Freies Spielen der Kinder nach jeweiligen Interessen, Singspiele und
Musizieren, Bastelarbeiten, Anschauen von Büchern (nach Wunsch vorlesen),
Malen, Tanzen, Spielen, Rollen- oder Puppenspiele,
Bauen und Basteln.
Spazieren gehen. Im Garten sowie auf dem
Spielplatz spielen.
Auf den Wochenmarkt gemeinsam Einkaufen gehen (immer donnerstags).
Kleine Obstpause. Wasser oder Tee stehen den
Kindern jederzeit zur Verfügung.
Mittagessen.
Hygiene (Hände waschen, Zähne putzen, Wickeln,
Topf- oder Toilettenzeit).
Kleine Kuschelrunde mit Buchvorlesen.
Mittagsruhe
Aufwachphase. Hygiene (Wickeln, Topf- oder
Toilettenzeit)
Vesper (Obst mit Joghurt, Keksen, Reiswaffeln
oder Vollkornbrot)
Freies Spielen im Haus oder Garten.
Gemeinsames Aufräumen.
Abholen der Kinder.
Austausch mit den Eltern über Tagesereignisse,
Sorgen, Probleme und Erlebnisse.
Feierabend und Zeit für die Familie